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Zugangsvoraussetzungen

Auszubildende können eingestellt werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Abitur oder Fachabitur
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss oder
- Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren oder
- erfolgreicher Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung oder
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/in bzw. Altenpflegehelfer/in
Der Beruf bietet interessante Karrierechancen. Über berufsbegleitende Weiterbildungen oder ein Hochschulstudium kann man sich für Fach- und Führungsaufgaben im Klinikbereich, der ambulanten Versorgung oder Aufgaben in der Gesundheitswirtschaft qualifizieren.
- Gesundheitliche Eignung
- Gute bis befriedigende Leistungen in den Fächern: Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Chemie, Physik und Sozialkunde
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, sowie ein gutes Sprachverständnis (Sprachkompetenz)
- Kommunikations- und Sozialkompetenz
- Wenn der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Schulbehörde nach Vorlage der Originalzeugnisse ausgestellt.
- Die Vorlage einer gültigen Aufenthaltserlaubnis ist erforderlich, auch für Bewerber aus EU-Staaten.
- Bewerber aus Nicht-EU-Staaten müssen vor Beginn der Ausbildung eine gültige Arbeitserlaubnis vorlegen.
